+++ Prozessauftakt im Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Solingen +++
Der Prozess vor der 5. großen Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal beginnt am 21.01.2025 um 09:15 Uhr im Saal J15EG des Justizzentrums (Eingang Eiland 2, 42103 Wuppertal). Die Verhandlung ist öffentlich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, durch die Brandlegung in einem Solinger Mehrfamilienhaus am 25.03.2024 eine vierköpfige Familie ermordet zu haben. Der Angeklagte soll sich in der Nacht des 25.03.2024 gegen halb 3 Uhr zu dem Mehrfamilienhaus begeben haben und mindestens einen Liter Benzin im Treppenhaus verschüttet haben.
Anschließend soll er dieses angezündet haben. Hierdurch habe er ein Feuer im Treppenhaus entfacht, welches sich schnell im Haus ausgebreitet habe. Der Brand soll zum Tod des im Dachgeschoss des Hauses lebenden Elternpaars und ihrer zwei Kinder geführt haben, für die das – vollständig vom Feuer erfasste ‒ Treppenhaus der einzig mögliche Rettungsweg gewesen wäre. Die nach dem Anklagevorwurf zur Tatzeit in den darunterliegenden drei Etagen lebenden Bewohner hätten sich durch Sprünge aus dem Fenster retten können.
Sie sollen unterschiedlich schwere Verletzungen und teilweise schwere Verbrennungen erlitten haben, teilweise habe Lebensgefahr bestanden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten neben Mord in vier Fällen daher zudem versuchten Mord in acht Fällen (sowie weitere Körperverletzungs- und Brandstiftungsdelikte) vor, weil er den Tod der Bewohner billigend in Kauf genommen habe.
Darüber hinaus werden dem Angeklagten zwei weitere Brandlegungen zur Last gelegt, die dieser am 09.11.2022 und 16.02.2024 begangen haben soll, sowie ein Machetenangriff am 08.04.2024. Der Angeklagte soll in der Nacht zum 09.11.2022 schon einmal das Mehrfamilienhaus in Solingen aufgesucht haben, in dem er am 25.03.2024 den Brand gelegt haben soll. An diesem Tag soll er mehrere Grillanzünder abgelegt haben, die mit einer brennbaren Flüssigkeit durchtränkt gewesen seien, und eine brennbare Box. Indem er die Grillanzünder angezündet habe, soll er ein Feuer entfacht haben.
Als die Bewohner das Feuer bemerkt und die Feuerwehr gerufen hätten, hätte bereits die hölzerne Trennwand zum Kellerabgang angefangen zu brennen. Die Feuerwehr habe den Brand löschen können, bevor es zu einer Durchzündung des Treppenhauses gekommen sei. Nach dem Eröffnungsbeschluss der Kammer ist der Angeklagte deshalb des versuchten Mordes der zehn Hausbewohner in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge hinreichend verdächtig.
Am 16.02.2024 soll der Angeklagte versucht haben, ein anderes Wohnhaus in Solingen in Brand zu setzen, indem er mehrere Liter brennbarer Flüssigkeit im Treppenhaus verschüttet und diese angezündet haben soll. Die Flüssigkeit soll – anders, als sich der Angeklagte vorgestellt habe ‒ lediglich oberflächlich gebrannt haben, ohne dass das Gebäude oder ein Gebäudeteil in Brand geraten sei. Das Feuer sei von selbst erloschen. Die Schwurgerichtskammer sieht den Angeklagten daher als hinreichend verdächtig an, einen versuchten Mord in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge begangen zu haben.
Schließlich soll der Angeklagte am 08.04.2024 den mutmaßlich geschädigten Zeugen S. in dessen Wohnung besucht und nach einem Aufenthalt von 15 oder 20 Minuten anlasslos Reizgas in seine Richtung gesprüht haben. Sodann soll er mit einer 40 bis 45 Zentimeter langen Machete zweimal auf den Kopf des Zeugen eingeschlagen haben. Dies soll zwei stark blutende Skalpierungsverletzungen am Kopf verursacht haben, derentwegen der Zeuge sofort habe notoperiert werden müssen.
Wegen des hierin zu sehenden heimtückischen Vorgehens hat die Kammer die Anklage mit der Maßgabe zur Hauptverhandlung zugelassen, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hinreichend verdächtig ist.
Zur Fortsetzung der Hauptverhandlung sind zunächst neun weitere Termine bestimmt worden, am 27.01., 03.02., 17.02., 18.02., 20.02., 24.02., 05.03., 06.03., 10.03. und 14.03.2025, jeweils um 09:15 Uhr im Saal J16EG des Justizzentrums. Eine kurzfristige Terminsverschiebung oder – aufhebung ist möglich. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Jochen Kötter. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.
Quelle: Landgericht Wuppertal
Foto: Gianni Gattus
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