Wuppertaler Fußballfan darf Bereich um Stadion am Zoo bis Juni 2025 nicht betreten

Das Polizeipräsidium Wuppertal darf einem führenden Ultra-Fan des Wuppertaler SV verbieten, an Heimspieltagen bis Ende Juni 2025 den Bereich um das Stadion am Zoo zu betreten. Das entschied die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und wies damit den Eilantrag des Fans gegen die Verfügung vom 25. März 2025 ab.

Symbolfoto: Wuppertal aktuell

15. April 2025

Der 35-jährige Wuppertaler ist Capo einer Ultra-Gruppierung und fiel in den letzten zehn Jahren regelmäßig bei Heim- und Auswärtsspielen des Regionalligisten strafrechtlich auf. Laut Polizei war er an Ausschreitungen gegen Polizeikräfte in Ahlen sowie an mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen mit rivalisierenden Ultragruppen in Wuppertal, Bonn und nahe Aachen beteiligt. Besonders gravierend war ein Vorfall am 2. November 2024 beim Risikospiel gegen den KFC Uerdingen. Dabei kam es laut Gerichtsvideo zu massiven Gewalthandlungen rivalisierender Gruppen auf einer vierspurigen Straße – trotz Polizeipräsenz und fließendem Verkehr.

Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde dem Fan das Betreten des Stadionumfelds an Heimspieltagen untersagt. Das Gericht hält die Gefahrenprognose der Polizei für tragfähig und die Maßnahme für rechtmäßig. Aufgrund des in der Vergangenheit gezeigten Aggressionspotenzials sei zu erwarten, dass der Mann auch künftig Straftaten im Zusammenhang mit Spielen des WSV begehen könnte – unabhängig davon, ob es sich um Risikospiele handelt oder nicht. Seine Gewaltbereitschaft richte sich nicht nur gegen andere Fans, sondern auch gegen Polizeikräfte.

Die Dauer des Verbots – begrenzt auf drei Monate und nur an Spieltagen – sei angesichts der langjährigen Auffälligkeiten verhältnismäßig.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 18 L 1280/25


 

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