Verdacht des Gewerbsmäßigen Diebstahls

Am heutigen Tag wurde ein 36-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der gegen ihn die Unterbringung in der Untersuchungshaft anordnete.

Symbolbild Polizei

Dem 36-jährigen Wuppertaler wird vorgeworfen, in der Vergangenheit erheblich durch Diebstähle in Geschäften aufgefallen zu sein. Es besteht der Verdacht, dass er die Diebstähle unter anderem in Bekleidungs- und Elektronikgeschäfte beging, um seinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren. So beging er nach bisherigen Erkenntnissen unmittelbar nach der Entlassung aus einer Haftstrafe weitere Diebstähle.

Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen an seiner Wohnanschrift festnehmen. Im Falle einer Verurteilung dürfte der polizeibekannte Mann eine
empfindliche Freiheitsstrafe erhalten. (sw)

Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal

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