17. August 2023Claudia Otte
Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter von Kindertagesstätten in Erkrath
Da sich hieraus der Anfangsverdacht eines Besitzes kinderpornographischen Materials ergab, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der zeitnah vollstreckt wurde. Hierbei wurde eine Vielzahl von Datenträgern, darunter rund 370 DVDs aufgefunden. Eine erste Stichprobe des Datenmaterials ergab Hinweise darauf, dass es sich zumindest auch um kinderpornographisches Material handeln dürfte. Eine genaue Auswertung erfolgt derzeit unter Mitwirkung des Landeskriminalamtes. Bei den Ermittlungen wurde zudem bekannt, dass der Beschuldigte beruflich als sogenannter „Springer“ in mehreren Kindertagesstätten in Erkrath tätig gewesen sein dürfte. Hinweise auf einen etwaigen durch den Beschuldigten verübten sexuellen Missbrauch liegen derzeit nicht vor. Das Verfahren beinhaltet derzeit daher allein den Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB). Für den Fall einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.
Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal
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