14. Oktober 2024Claudia Otte
NRW-Bundespolizei verhaftet am ersten Herbstferienwochenende vier Personen, alle wieder auf freiem Fuß
Zu Beginn stellten die Beamten am Freitagabend eine Deutsche fest, die beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass die 25-Jährige seit Februar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Demnach wurde sie im Oktober 2021 rechtskräftig verurteilt. Da sie sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben. Ihre Reise konnte die Koblenzerin dennoch fortsetzen, da sie die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 12 Tagen abwenden konnte.
Am darauffolgenden Samstagnachmittag wurde eine 34-jähriger Deutsche bei den Bundespolizisten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass die Frau seit April dieses Jahres wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde. Im März 2022 wurde sie rechtskräftig verurteilt. Doch auch diese Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 100 Tagen abwenden und ihren Weg fortsetzen.
Sonntagmorgen dann wurde im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Athen/Griechenland ein 49-jähriger Deutscher kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im März 2022 einen Haftbefehl wegen Subventionsbetruges gegen den bereits im Januar 2021 Verurteilten erlassen hatte. Da der Verurteilte flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst. Der in Gütersloh lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen abwenden.
Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagabend eine weitere Deutsche fest, die beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu reisen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass die 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Im März dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die im April 2023 Verurteilte erlassen. Doch auch die Dortmunderin konnte die ihr auferlegte Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen abwenden. Danach setzte auch sie ihre Reise fort.
Quelle:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen