Mettmann – 22-Jährige durch „upskirting“ sexuell belästigt

Am Freitagabend, 2. Februar 2024, versuchte ein 34-Jähriger eine 22-Jährige in der Umkleide eines Velberter Schwimmbades zu filmen. Alarmierte Polizeibeamte konnten den Mann stellen und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.

Symbolbild: Polizei

Das war geschehen:

Gegen 20.35 Uhr begab sich eine 22-Jährige nach ihrem Besuch des Hallenbades an der Parkstraße in Velbert-Mitte in eine Einzelumkleide. Während sie sich umzog, bemerkte sie plötzlich, dass ein fremder Schuh in ihre Kabine ragte, in dem sich ein eingeschaltetes Mobiltelefon befand. Die junge Frau stellte fest, dass die Videofunktion eingeschaltet war und nahm sowohl den Schuh als auch das Mobiltelefon an sich. Sie informierte folgerichtig das Badpersonal, welches die Polizei alarmierte.

Die Beamten konnten einen 34-jährigen Tatverdächtigen vor Ort stellen und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen „upskirting“ gegen den Mann ein. Das sogenannte „upskirting“ oder „downblousing“, also das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Die Kriminalpolizei stellte das Handy sowie weitere Speichermedien im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann sicher und übernahm die weitere Bearbeitung.

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann

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