Gewaltdelikte mit Todesfolge nachträglich als Taten mit rechtsextremistischer Motivation bewertet

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat 30 zurückliegende Gewaltdelikte zwischen den Jahren 1984 und 2020 mit Todesopfern aus NRW auf einen möglichen rechten Hintergrund überprüft. Anlass war die Neubewertung eines Falles aus dem Jahr 2003, der nachträglich als rechtsextremes Tötungsdelikt anerkannt wurde.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat 30 zurückliegende Gewaltdelikte zwischen den Jahren 1984 und 2020 mit Todesopfern aus NRW auf einen möglichen rechten Hintergrund überprüft. Grafik: LKA NRW

Das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen beauftragte daraufhin ein interdisziplinäres Expertenteam des LKA NRW, strittige Fälle zu identifizieren und mit unvoreingenommenem Blick aus der heutigen Perspektive erneut zu betrachten.

Gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul stellen LKA-Direktor Ingo Wünsch und Verantwortliche der Projektgruppe „ToreG NRW“ (Todesopfer rechter Gewalt in NRW) am Dienstag, 3. September, die Ergebnisse vor: Sieben der geprüften Fälle bewerten die Experten als Taten mit einer politischen Tatmotivation, daher halten sie in einigen Fällen eine entsprechende Korrektur in den polizeilichen Statistiken für erforderlich.

Insbesondere für die Hinterbliebenen ist die erfolgte Aufarbeitung wichtig. „Dass wir die Fälle aus der Vergangenheit neu betrachtet und bewertet haben, war erforderlich“, sagt Innenminister Herbert Reul. „Handelt es sich um Rechtsextremismus, soll er als solcher benannt und in der Statistik erfasst sein.“

Mit aller Akribie analysierte die Expertengruppe unter Leitung eines Politikwissenschaftlers über ein Jahr lang die Gewaltverbrechen aus den Jahren 1984 bis 2020 und zog dafür Gerichtsurteile und Verfahrensakten hinzu. Handlungsleitend war die Frage, ob die Tötung eines oder mehrerer Menschen rechtsextremistisch motiviert war.

„Mit dem Projekt ToreG NRW stellen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung als Polizei NRW. Das interdisziplinäre Projektteam meines Hauses verfolgte den Ansatz, bei der Bewertung auch die heutige Erkenntnislage sowie zeitgemäße gesellschaftliche Perspektiven und Sensibilitäten auf Rechtsextremismus mit einzubeziehen“, sagt Ingo Wünsch, Direktor des LKA NRW.

Weitere ausführlichere Informationen zum Projekt zur Klassifikation von Todesopfern rechter Gewalt in NRW (ToreG NRW) sowie zu den 30 Fällen aus Nordrhein-Westfalen, die geprüft wurden, sind einem veröffentlichtem Handout zu entnehmen.

Quelle:

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

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