6. Februar 2024Claudia Otte
Bundesweit größte Sicherstellung von unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten
Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen den Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten ein. Das maximal erlaubte Tankvolumen von 2 ml je E-Zigaretten wurde deutlich überschritten.
Jede Europalette enthielt eine unterschiedliche Vielzahl an Kartons, deren Inhalt sich wiederum aus den unterschiedlichsten E-Zigaretten diverser Marken, Sorten und Größen in unterschiedlicher Anzahl und Aufmachung zusammensetzte. Der durch die Sicherstellung festgestellte Steuerschaden beläuft sich nach erster vorsichtiger Hochrechnung auf mindestens ca. 700.000EUR.
Die weiteren Ermittlungen werden beim Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Köln – geführt.
Zusätzlicher Hinweis:
Seit dem 01. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht wer-den, wenn sie ein Volumen von höchstens 2 Milliliter nicht überschreiten. Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von 2 ml. Die angegebene Füllmenge/Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.
Quelle: Zollfahndungsamt Essen
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