Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit – Zoll überprüfte Hotellerie und Gastronomie, auch in Wuppertal

Am 08.06.2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Illustration: Iglheaz

Insgesamt 68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Düsseldorf und Wuppertal (davon 40 Kräfte aus Düsseldorf und 28 Kräfte aus Wuppertal) prüften Betriebe im gesamten Einzugsgebiet des Hauptzollamtes Düsseldorf.

Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort 162 Personen (davon 101 in Düsseldorf) von 27 verschiedenen Objekten (davon 16 in Düsseldorf). Zusätzlich prüften sie die Geschäftsunterlagen von Betrieben, wie zum Beispiel Stundenaufzeichnungen und Lohnunterlagen in 13 Fällen (davon 8 in Düsseldorf).

Die Kontrollen des Zolls führten zu folgenden Verdachtsfällen: Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 27 Fällen (davon 7 in Düsseldorf) Verdacht auf Schwarzarbeit in 14 Fällen (davon 12 in Düsseldorf) Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 3 Fällen (in Wuppertal)

Zudem wurden im Rahmen der Prüfungen in einem Betrieb in Heiligenhaus 6 georgische Staatsangehörige mit gefälschten ungarischen Ausweisdokumenten arbeitend angetroffen. Da sie keine gültigen Aufenthaltsbescheinigungen vorweisen konnten, leiteten die Zöllner gegen sie noch vor Ort Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Gleichzeitig ergab sich der Verdacht gegen den chinesischen Arbeitgeber der Georgier wegen Urkundenfälschung, Schleusung und Arbeitsausbeutung. Auch gegen ihn wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren durch den Zoll eingeleitet. Da hier zudem der Verdacht der Verdunklungsgefahr bestand, wurde durch einen hinzugezogenen Ermittlungsrichter die sofortige Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Arbeitgebers angeordnet und durchgeführt. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

An die am 08.06.2024 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf

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