Bundespolizei informiert über Grenzkontrollen – Keine Vollkontrollen und Kontrollen mit Augenmaß

Die Bundespolizei Nordrhein-Westfalen wird ab Montag, dem 16. September 2024, 00:00 Uhr, die Überwachungsmaßnahmen im deutschbelgischen sowie deutsch niederländischen Grenzraum nochmals intensivieren.

Illustration: Iglheaz

Hierzu wird die Bundespolizei mit Fokus auf die unmittelbare Grenze, im Grenzraum bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern, stichpunktartig, punktuell wechselnd und temporär Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen. Dabei werden aufgrund von Lageerkenntnissen und Fahndungsrastern relevante Fahrzeuge und Personen grundsätzlich aus dem fließenden Verkehr gezogen. Die Maßnahmen, welche durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte der Bundespolizei durchgeführt werden, erfolgen mit Augenmaß.

Es sind audrücklich keine Vollkontrollen des gesamten grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs vorgesehen. Etwaige Beeinträchtigungen sollen so gering wie möglich gehalten werden und sind allenfalls temporär bei größeren punktuellen Kontrollmaßnahmen möglich! Die intensivierten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfolgen aufgrund einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern und Heimat.

Demnach sind für den Zeitraum vom 16. September 2024, 00:00 Uhr, bis zum 15. März 2025, 24:00 Uhr, an allen Landgrenzen der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Dies bedeutet, dass jede Person, welche die Grenze passiert, durch die Bundespolizei angehalten und kontrolliert werden kann.

Es handelt sich hier um eine Kontrolloption und ausdrücklich nicht um eine Vollkontrolle des gesamten grenzüberschreitenden Verkehrs! Reisende werden gebeten, die erforderlichen Grenzübertrittspapiere beim Grenzübertritt – zu Fuß, mit Fahrzeug oder Zug – griffbereit zu halten. Dies kann den Kontrollprozess erleichtern und vor allem auch zeitlich verkürzen.

Mit den vom BMI vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sollen terroristische Gefahren und Schleusungskriminalität bekämpft, irreguläre Migration begrenzt, Wiedereinreisesperren konsequent durchgesetzt und die Einreise von reisenden Straftätern verhindert werden. Die Einsatzmaßnahmen sollen für das betreffende Klientel unberechenbar sein, so dass die Bundespolizei keine Einzelheiten zum konkreten Einsatzkonzept, Einsatzstärken oder Ähnliches bekannt gibt.

Die Bundespolizei ist für die Sicherheit im Einsatz und die Bürgerinnen und Bürger dürfen darauf vertrauen, dass die erforderlichen Einsatzmaßnahmen mit Augenmaß erfolgen und etwaige Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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